Teilnahmebedingungen

 1. Art der Veranstaltung

Die Damachi GmbH & Co. KG (nachfolgend auch "Veranstalter" genannt) veranstalten mit der Flunky-Ball-Meisterscahft ein deutschlandweites Flunky-Ball-Turnier für angehende Alkoholiker.

2. Ziele der Veranstaltung

a) Durchführung eines deutschlandweiten Flunky-Ball-Turniers

b) Förderung des Zusammenspiels von Groß und Klein

c) Förderung des Fair-Play-Gedankens

3. Versicherung und Haftung des Teilnehmers

Während des Turnierzeitraumes ist kein Teilnehmer von einer Veranstaltungsunfallversicherung geschützt.

4. Anmeldung zur Teilnahme/ Teilnahmerecht/ Teilnahmevoraussetzungen:

a) Die Anmeldung der teilnehmenden Mannschaften erfolgt ausschließlich über das Onlineportal: https://flunky-ball-meisterschaft.jimdosite.com/

b) Pro Turnier dürfen je nach Turniergröße bis zu 4 Teilnehmer teilnehmen.

c) Voraussetzung für die Durchführung des jeweiligen Turniers ist eine Mindestanzahl an 3 gemeldeten Teilnehmern. Wird diese Anmeldezahl nicht erreicht und das Turnier daher nicht durchgeführt, wird der Veranstalter die angemeldeten Teilnehmer bis 2 Tage vor Veranstaltungsdatum hierüber schriftlich informieren. Die bereits entrichtete Teilnahmegebühr wird den Teilnehmern erstattet.

d) Die Anmeldung einer Mannschaft erfolgt durch Ausfüllen der Online-Maske und Überweisung der Startgebühr bzw. der Einkauf von Materialien. Der Veranstalter wird den berücksichtigten teilnehmenden Mannschaften das Teilnahmerecht mit einer Anmeldebestätigung binnen 2 Wochen nach Eingang der Anmeldung und spätestens 2 Tage vor der Veranstaltung und unter Vorbehalt des Erreichens der Mindestteilnehmerzahl bestätigen.

5. Teamzusammensetzung

a) Der SPIELERKADER eines Teams umfasst mindestens 1 und maximal 2 Spieler und setzt sich aus mindestens 1 Erwachsenen und entsprechend bis zu 2 Jugendlichen zusammen.

b) Die ERWACHSENEN sind nur spielberechtigt, wenn kein alkoholfreies Bier verwendet wird. Die Erwachsenen müssen in keinem Verwandtschaftsverhältnis zueinander stehen.

8. Sicherheitsvorschriften/Weisungsrechte der Turnierleitung Ausschluss von der Teilnahme

a) Die Teilnehmer sind verpflichtet, Kleidung und Schuhe zu tragen, die dem sportlichen Charakter der Veranstaltung angemessen sind und zu keiner Behinderung oder Gefährdung Dritter führen. Den Anweisungen der Turnierleitung ist unbedingt Folge zu leisten.

b) Der Veranstalterbehält sich vor, einzelne Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, wenn diese den Anweisungen der Turnierleitung nicht Folge leisten oder in sonstiger Weise sich selbst oder Dritte gefährden. Eine Rückzahlung der Startgebühr erfolgt in diesen Fällen nicht.

c) Alle Kinder (15 Jahre und jünger) müssen während der Partien zum eigenen Schutz Zuhause bleiben.

9. Vertragliche und außervertragliche Haftung vom Veranstalter

a) Die vertragliche Haftung vom Veranstalter für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die dreifache Teilnahmegebühr beschränkt:

1) soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig vom Veranstalter herbeigeführt wurde und/oder

2) soweit der Veranstalter für einen dem Teilnehmer entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

b) Für alle gegen den Veranstalter gerichteten außervertraglichen Schadensersatzansprüche, insbesondere aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis zur Höhe der dreifachen Teilnahmegebühr, sofern diese im Wesentlichen deckungsgleich mit den unter 10.a genannten vertraglichen Schadensersatzansprüchen sind.

c) Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter ausgeschlossen.

d) Ausgeschlossen ist zudem die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Veranstalters für die von ihnen durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Schäden.

10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

a) Vertragliche Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Veranstaltung müssen innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Veranstaltung gegenüber dem Veranstalter schriftlich geltend gemacht werden, ansonsten sind sie ausgeschlossen. Nach Ablauf der Frist können die vorgenannten Ansprüche nur dann geltend gemacht werden, wenn der Teilnehmer ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war.

b) Die unter Ziffer 10.a) genannte Frist gilt auch für außervertragliche Ansprüche (siehe Ziffer 9 b), insbesondere aus unerlaubter Handlung (außer bei Vorsatz), soweit sie mit den unter Ziffer 9 a) genannten vertraglichen Ansprüchen im Wesentlichen deckungsgleich sind.

c) Sämtliche sonstigen Ansprüche im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung verjähren in drei Jahren.

d) Als KINDER gelten Spieler, die vor Beginn der Turnierserie (Stichtag 1. Mai) noch 15 Jahre alt sind.

e) Mädchen dürfen ein Jahr länger als Kinder mitspielen.

g) Bei Erreichen des Finalturniers müssen die Teams mit dem Spielerkader der Vorrunde antreten. Es ist keine Ausnahme-regelung bzw. kein Nachmelden möglich. Alle gemeldeten Spieler müssen allerdings bei der Vorrunde auch anwesend sein.

6. Teilnahmegebühr

a) Die Teilnahmegebühr je Mannschaft für das Flunky-Ball-Turnier beträgt 5,73 EUR. Die Teilnahmegebühr berechtigt die Mannschaft zur Teilnahme am Vorrundenturnier sowie, bei entsprechendem Spielerfolg gegen die anderen Mannschaften, an allen weiteren Turnierrunden. Für An- und Abreise müssen die Mannschaften selbst sorgen.

b) Die Zahlungsabwicklung übernimmt die Damachi Argentur. Die Teilnahmegebühr ist zahlbar gegen Vorauskasse. Folgende Zahlungsarten sind möglich:

- Überweisung

- Barzahlung

- Einzahlung per Materialkauf

c) Sollte die Zahlung bis 2 Tage vor dem Turnierdatum nicht bei dem Veranstalter eingegangen sein, ist eine Teilnahme nicht mehr möglich.

7. Stornierung

a) Sollte der Teilnehmer seine Anmeldung stornieren, werden folgende Ausfallpauschalen erhoben:

- Bei Absage vor dem 21. Tag vor dem Turnier 0,- EUR

- Bei Absage zwischen dem 21. Tag und 14 Tage vor Veranstaltung: 50% der Startgebühr

- Bei Absage zwischen 14 Tage und 5 Tage vor dem Turnier: 75% der Startgebühr

- Bei Absage innerhalb der letzten 5 Tage vor dem Turnier: 100% der Startgebühr

b) Die Stornierung der Anmeldung muss schriftlich an folgende Adresse erfolgen: Team Damachi GmbH + Co. KG

96117 Merkendorf

Die Rechtzeitigkeit der Stornierung bestimmt sich nach deren Eingang. Ersatz-Mannschaften können bei der Stornierung genannt werden. Die Ersatz-Mannschaft muss vor Veranstaltungsbeginn ihr Einverständnis mit diesen Teilnahmebedingungen schriftlich auf einem von Opel zur Verfügung gestellten Formular erklären.

11. Turnierabsage/ Änderungen

Der Veranstalter behält sich die Absage des Turniers, z.B. wegen mangelnder angemeldeter Mannschaften, sowie die Änderungen der Spielregeln, des Spielmodus, der Teilnahmebedingungen und Siegerpreise vor.

12. Nutzungsrechte an Bildern und Videos/ Datenschutz

Die teilnehmende Mannschaft willigt ein, dass ihre personenbezogenen Daten zum Zweck der Durchführung und Abwicklung des Turniers durch den Veranstalter bzw. durch beauftragte Dienstleister oder auch Dritte erhoben, gespeichert, übermittelt, verarbeitet bzw. genutzt werden können. Nach Abschluss des Turniers werden die Daten gelöscht, soweit nicht aus rechtlichen Gründen eine weitere Speicherung erforderlich ist. Mit der Teilnahme am Turnier erklären sich die Spieler damit einverstanden, dass der Veranstalter bzw. die beauftragten Dienstleister Bilder, Video- und Tonaufnahmen im Rahmen der Veranstaltung anfertigt und diese Aufnahmen zu Informations- und Werbezwecken (Internet, Printmedien) nutzt. Die Teilnehmer können der Verwendung ihrer Daten für die o.g. Zwecke jederzeit formlos für die Zukunft gegenüber der Team Damachi GmbH + Co. KG widersprechen.

Team Damachi GmbH + Co. KG

96117 Merkendorf

E-Mail: info@damachi.de

13. Anwendbares Recht

Auf das Vertragsverhältnis zwischen den teilnehmenden Mannschaften und der Team Damachi GmbH + Co. KG findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

14.Gerichtsstand

Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Merkendorf, unbeschadet des Rechts vom Veranstalter, auch an anderen Orten Klage zu erheben. Dies gilt auch für die Geltendmachung von außervertraglichen Ansprüchen, sofern diese zumindest teilidentisch mit den vertraglichen Ansprüchen sind (außer im Falle von vorsätzlichen unerlaubten Handlungen).

15.Unwirksamkeitsklausel

Sollte eine Bestimmung des Vertrages einschließlich dieser Teilnahmebestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden, so wird dadurch der übrige Inhalt des Vertrages oder der Teilnahmebedingungen nicht berührt. In einem solchen Falle werden sich die Parteien unverzüglich bemühen, den mit der unwirksamen Regelung erstrebten wirtschaftlichen oder tatsächlichen Erfolg auf andere, rechtlich zulässige Weise zu erreichen.

16. Veranstalter Team

Damachi GmbH + Co. KG

96117 Merkendorf

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